Eigene Kosten verrechnen
Nein! In der Regel können Sie der Telekommunikationsfirma Ihre Kosten, die Sie im Zusammenhang mit einem Problem, einer Reklamation oder gar einer aussergerichtlichen Auseinandersetzung haben, nicht verrechnen. Dafür haben die meisten Telekommunikationsfirmen gesorgt. Sie schliessen genau dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich aus. Der CK Rechtsschutzverein hat dies schon lange festgestellt und die entsprechende Gegenmassnahme mittels seiner Formularen getroffen.
Ungerechtfertigte Belastungen in Ihrer Rechnung? So wird‘s gemacht!
1. Rechnen Sie die Summe aller Ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Belastungen aus.
2. Verfassen Sie eine schriftliche Reklamation mit einer sehr kurzen Begründung darüber und schicken Sie sie aller spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum Ihrer Telekommunikationsfirma per Einschreiben (LSI) zu.
3. Zahlen Sie den Rest der Rechnung innert Zahlungsfrist. Verpassen Sie auf keinem Fall diese Frist! Abonnementgebühren müssen Sie auf jedem Fall zahlen, auch wenn Sie genau diese beanstanden. Kontaktieren Sie uns, falls Sie die Abonnementgebühren beanstanden wollen.
4. Falls Ihre Telekommunikationsfirma Ihnen die reklamierten Belastungen auf der nächsten Rechnung nicht rückerstatten will, kontaktieren Sie uns. Wir werden Ihnen gerne helfen.
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